Lufthansa Flugverspätung oder -streichung? Bis zu 600 € Entschädigung
Lufthansa (IATA: LH) ist die größte deutsche Fluggesellschaft mit Hauptdrehkreuzen in Frankfurt (FRA) und München (MUC). Wenn Ihr Lufthansa-Flug verspätet oder annulliert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung EU261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Forderung effektiv durchsetzen.
Situationen, die EU261 bei Lufthansa abdeckt
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Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr — maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit (Türöffnung), nicht die Abflugverspätung.
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Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung — ohne ein adäquates Alternativangebot von Lufthansa.
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Vorverlegung um mehr als 1 Stunde — wenn Sie zum ursprünglichen Zeitpunkt nicht mitfliegen konnten.
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Unfreiwillige Beförderungsverweigerung — Überbuchung oder ein der Airline zuzurechnender Dokumentenmangel.
Wie bei Lufthansa reklamieren
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Erstellen Sie Ihr Forderungsschreiben mit Claimy — in 30 Sekunden, mit den genauen gesetzlichen Grundlagen und dem korrekten Entschädigungsbetrag.
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Senden Sie es per Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Postadresse von Lufthansa:
Lufthansa Customer Relations, 60546 Frankfurt am Main, Deutschland -
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Sie können auch online reklamieren — über das Kontaktformular auf lufthansa.com/de/de/kontakt-und-hilfe. Das Einschreiben bleibt für einen rechtssicheren Nachweis des Zugangsdatums empfohlen.
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Warten Sie auf die Antwort — üblich sind 4 Wochen. Lufthansa lehnt häufig in erster Instanz ab.
Wenn Lufthansa ablehnt oder nicht antwortet
Lufthansa ist bekannt dafür, Forderungen in erster Instanz systematisch abzulehnen. Bei Ablehnung oder Schweigen nach 4 Wochen stehen Ihnen folgende Wege offen:
- → Zuständige nationale Durchsetzungsbehörde für EU261 in Deutschland
- → Kostenlose Beschwerde online über lba.de
- → Das LBA kann Lufthansa zur Zahlung auffordern
- → Anerkannte außergerichtliche Schlichtungsstelle — kostenlos für Verbraucher
- → schlichtungsstelle-reise.de — empfohlen vor Klageerhebung
- → Letzter Ausweg: zuständiges Amtsgericht am Ort des Abflugflughafens
- → Für Streitigkeiten bis 5.000 € — kein Anwalt erforderlich
Entschädigungsbeträge nach EU261 — Beispiele Lufthansa
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiel Lufthansa |
|---|---|---|
| ≤ 1.500 km | 250 € | FRA → Berlin (BER) ~460 km, MUC → Wien (VIE) ~350 km |
| 1.500–3.500 km oder EU-Inlandsstrecke | 400 € | FRA → Athen (ATH) ~1.900 km, MUC → Lissabon (LIS) ~2.200 km |
| > 3.500 km außerhalb EU | 600 € | FRA → New York (JFK) ~6.200 km, MUC → Tokio (NRT) ~9.300 km |
Lufthansa kann die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen eine Umbuchung mit begrenzter Ankunftsverspätung angeboten hat.
Warum Claimy statt einem Inkassodienst?
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| Klassischer Inkassodienst | Claimy | |
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| Bei 250 € | Sie erhalten ~175 € | Sie erhalten 240,10 € |
| Bei 400 € | Sie erhalten ~280 € | Sie erhalten 385,10 € |
| Bei 600 € | Sie erhalten ~420 € | Sie erhalten 575,10 € |
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Meine Berechtigung prüfen →Häufige Fragen — Lufthansa Flugverspätung
Lufthansa hat meine Forderung abgelehnt — was kann ich tun?
Lufthansa lehnt Forderungen häufig in erster Instanz ab. Wenden Sie sich an das LBA (lba.de) oder die SRV (schlichtungsstelle-reise.de). Als letzten Schritt können Sie beim Amtsgericht klagen. Behalten Sie alle Belege.
Mein Lufthansa-Flug hatte eine technische Störung — bin ich trotzdem entschädigt?
Ja. Technische Störungen gelten nach der Rechtsprechung des EuGH als normales Betriebsrisiko — Lufthansa muss zahlen. Eine Ausnahme gilt nur für Herstellungsfehler, die vollständig außerhalb des Einflussbereichs von Lufthansa lagen.
Lufthansa hat mir einen Gutschein angeboten — muss ich ihn annehmen?
Nein. Ihr gesetzlicher Anspruch lautet auf Barentschädigung. Ein Gutschein kann Ihren Anspruch nur ersetzen, wenn Sie ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Lehnen Sie ab und bestehen Sie auf einer Überweisung.
Wie lange habe ich Zeit, gegen Lufthansa zu klagen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB). Diese endet am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Flug (§199 BGB) — nicht exakt 3 Jahre nach dem Flugtag. Handeln Sie dennoch so früh wie möglich.
Was passiert, wenn Lufthansa innerhalb von 4 Wochen nicht antwortet?
Schweigen bedeutet keine Anerkennung. Nach 4 Wochen ohne Antwort sollten Sie beim LBA Beschwerde einreichen oder die SRV einschalten. Als letzten Schritt können Sie beim zuständigen Amtsgericht Klage erheben.
Weitere Informationen
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