easyJet Flug verspätet oder gestrichen? Bis zu 600 € EU261-Entschädigung
easyJet Europe Airline GmbH ist eine der größten Low-Cost-Airlines in Europa mit Hauptbasis am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). easyJet fliegt auch ab MUC (München), HAM (Hamburg) und DUS (Düsseldorf). Wenn Ihr easyJet-Flug verspätet oder annulliert wurde, haben Sie nach EU-Verordnung EU261/2004 Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung.
Situationen, die EU261 bei easyJet abdeckt
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Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr — die tatsächliche Ankunftszeit (Türöffnung) zählt, nicht die Abflugverspätung.
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Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung — ohne ein adäquates Alternativangebot von easyJet.
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Vorverlegung um mehr als 1 Stunde — wenn Sie zum ursprünglichen Zeitpunkt nicht mitfliegen konnten.
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Unfreiwillige Beförderungsverweigerung — Überbuchung oder ein der Airline zuzurechnender Dokumentenmangel.
Wie bei easyJet reklamieren
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Erstellen Sie Ihr Forderungsschreiben mit Claimy — in 30 Sekunden, mit allen gesetzlich relevanten Angaben.
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Senden Sie es per Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Postadresse von easyJet:
easyJet Europe Airline GmbH, Wagramer Straße 19, 1220 Wien, Österreich -
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Warten Sie auf die Antwort — üblich sind 4 Wochen. easyJet lehnt manchmal in erster Instanz ab.
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Bei Ablehnung oder Schweigen — LBA, SRV oder Amtsgericht als nächste Schritte.
Wenn easyJet ablehnt oder nicht antwortet
Bei Ablehnung oder Schweigen nach 4 Wochen stehen Ihnen folgende Wege offen:
- → Zuständige nationale Durchsetzungsbehörde — lba.de
- → Kostenlose Beschwerde online möglich
- → Außergerichtliche Schlichtung — kostenlos für Verbraucher
- → schlichtungsstelle-reise.de
- → Letzter Ausweg — zuständiges Amtsgericht am Ort des Abflugflughafens
- → Für Streitigkeiten bis 5.000 € — kein Anwalt erforderlich
Entschädigungsbeträge nach EU261 — Beispiele easyJet Deutschland
| Flugstrecke | Entschädigung | Beispiel easyJet ab BER |
|---|---|---|
| ≤ 1.500 km | 250 € | BER → London (LGW) ~930 km, BER → Paris (CDG) ~880 km |
| 1.500–3.500 km oder EU-Inlandsstrecke | 400 € | BER → Teneriffa (TFN) ~3.300 km, BER → Kreta (HER) ~2.100 km |
| > 3.500 km außerhalb EU | 600 € | BER → Hurghada (HRG) ~3.000 km · Selten bei easyJet |
easyJet kann die Entschädigung um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen eine Umbuchung mit begrenzter Ankunftsverspätung angeboten hat.
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| Klassischer Inkassodienst | Claimy | |
|---|---|---|
| Bei 250 € | Sie erhalten ~175 € | Sie erhalten 240,10 € |
| Bei 400 € | Sie erhalten ~280 € | Sie erhalten 385,10 € |
| Bei 600 € | Sie erhalten ~420 € | Sie erhalten 575,10 € |
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Meine Berechtigung prüfen →Häufige Fragen — easyJet Flugverspätung Deutschland
Wie lange habe ich Zeit, gegen easyJet in Deutschland zu klagen?
In Deutschland gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren (§195 BGB). Die Frist endet am 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Flug (§199 BGB). Handeln Sie rechtzeitig, solange Ihre Belege noch vorhanden sind.
easyJet hat mir einen Reisegutschein angeboten — muss ich ihn annehmen?
Nein. EU261 Artikel 7 gewährt Ihnen das Recht auf eine Barentschädigung. Ein Gutschein kann Ihren Anspruch nur ersetzen, wenn Sie ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Lehnen Sie ab und bestehen Sie auf einer Banküberweisung.
Mein easyJet-Flug wurde durch Schlechtwetter gestrichen — bin ich berechtigt?
Nur wenn tatsächlich nachgewiesenes, extremes Schlechtwetter die Sicherheit gefährdet hätte, kann dies als außergewöhnlicher Umstand anerkannt werden. easyJet muss den Nachweis lückenlos erbringen. Allgemeines Schlechtwetter oder Auswirkungen auf andere Flüge reichen in der Regel nicht aus.
easyJet nennt eine technische Störung — ist das außergewöhnlich?
Nein. Technische Störungen gelten als normales Betriebsrisiko (EuGH, Wallentin-Hermann). easyJet muss zahlen, außer bei unvorhersehbaren Herstellungsfehlern vollständig außerhalb ihres Einflussbereichs.
Mein BER-Abflug mit easyJet hatte 4h Verspätung — wie viel bekomme ich?
Für Flüge bis 1.500 km (BER → London, BER → Paris) erhalten Sie 250 €. Für Strecken bis 3.500 km (BER → Teneriffa, BER → Kreta) sind es 400 €. Für Langstrecken über 3.500 km außerhalb der EU hätten Sie Anspruch auf 600 €.
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