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Neu seit 2026: Fluggäste in Deutschland können EU261-Klagen online und ohne Anwalt bei einem teilnehmenden Amtsgericht einreichen — über das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren (OVErpG) auf service.justiz.de.

Fluggastrechte online einklagen — das neue Online-Verfahren (OVErpG)

Wenn eine Fluggesellschaft Ihre Entschädigung nach EU261 ablehnt oder nicht reagiert, mussten Sie bisher den Weg über Anwalt und Amtsgericht gehen. Seit 2026 geht es einfacher: Mit dem zivilgerichtlichen Online-Verfahren können Sie Ihre Klage digital erstellen und einreichen — ohne Anwalt. Diese Seite erklärt, wie das funktioniert und wie Ihr Claimy-Brief die perfekte Grundlage dafür ist.

Was ist das zivilgerichtliche Online-Verfahren (OVErpG)?

Das OVErpG — das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit — ist Ende 2025 in Kraft getreten. Es ermöglicht Verbrauchern, bestimmte Klagen vollständig digital zu führen, ohne Papier und ohne Anwalt. Die praktische Erprobung läuft seit 2026 und startet mit zwei Fallgruppen:

Wichtig: Das Verfahren ist ein Pilotprojekt und steht zunächst nur an teilnehmenden Amtsgerichten zur Verfügung. Ob Ihr zuständiges Gericht teilnimmt, prüfen Sie direkt im Portal.

Online einklagen — Schritt für Schritt

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    Forderung an die Airline stellen — zuerst senden Sie ein Forderungsschreiben an die Fluggesellschaft. Mit Claimy erstellen Sie es in 30 Sekunden, juristisch fundiert und mit dem korrekten Betrag.
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    Bei Ablehnung: Klage online erstellen — auf service.justiz.de/fluggastrechte werden Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Klage geführt. Ihr Claimy-Brief enthält bereits alle relevanten Angaben.
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    Digital einreichen — die fertige Klage übermitteln Sie digital über das Mein Justizpostfach an das zuständige teilnehmende Amtsgericht. Kein Papier, kein Postweg.
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    Das Gericht entscheidet — das Amtsgericht bearbeitet Ihren Fall. Gewinnen Sie, muss die Airline Entschädigung und in der Regel auch die Gerichtskosten zahlen.

Ohne Anwalt — was kostet das Verfahren?

Kein Anwaltszwang
  • → Das Online-Verfahren ist ausdrücklich ohne Anwalt oder Anwältin möglich
  • → Beim Amtsgericht besteht für Streitwerte bis 5.000 € ohnehin kein Anwaltszwang
  • → Das Portal führt Sie durch jeden Schritt
Gerichtskosten
  • → Es fallen Gerichtskosten an, die sich nach dem Streitwert richten — bei EU261-Forderungen überschaubar
  • → Bei Erfolg trägt in der Regel die unterlegene Fluggesellschaft diese Kosten
  • → Keine Anwaltskosten, da kein Anwalt erforderlich ist
Tipp: Bewahren Sie Buchungsbestätigung, Bordkarte und den gesamten Schriftverkehr mit der Airline auf. Diese Unterlagen sind die Grundlage für Ihre Klage — und in Ihrem Claimy-Brief bereits zusammengefasst.

Wie Claimy in dieses Verfahren passt

Die meisten Forderungen werden bereits nach dem Forderungsschreiben bezahlt — ganz ohne Gericht. Claimy ist Ihr Schritt 1: ein juristisch fundiertes Schreiben, das die Airline in den meisten Fällen zur Zahlung bewegt. Lehnt die Airline dennoch ab, ist die Online-Klage Ihr Schritt 2 — und Ihr Claimy-Brief ist die ideale Grundlage dafür.

Anders als Inkassodienste wie AirHelp oder Flightright, die 25 bis 35 % Provision verlangen, erstellt Claimy Ihr Schreiben zum Festpreis ab 9,90 €. Sie behalten 100 % Ihrer Entschädigung.

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Häufige Fragen — Fluggastrechte online einklagen

Kann ich meine Fluggastrechte in Deutschland online einklagen?

Ja. Seit 2026 können Sie über das zivilgerichtliche Online-Verfahren (OVErpG) eine EU261-Klage digital auf service.justiz.de erstellen und über das Mein Justizpostfach bei einem teilnehmenden Amtsgericht einreichen. Das Verfahren befindet sich in der Erprobung.

Brauche ich für die Online-Klage einen Anwalt?

Nein. Das Verfahren ist ausdrücklich ohne Anwalt möglich. Beim Amtsgericht besteht für Streitwerte bis 5.000 € ohnehin kein Anwaltszwang.

Was ist das OVErpG?

Das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit. Es ist Ende 2025 in Kraft getreten; die Erprobung läuft seit 2026 mit den Fallgruppen Zahlungsklagen bis 10.000 € und Fluggastrechte.

Welche Gerichte nehmen teil?

Ein Pilotprojekt an ausgewählten Amtsgerichten — u. a. Bremen, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Nürnberg und Nürtingen, viele in Flughafennähe. Weitere Gerichte folgen im Laufe von 2026. Das Portal prüft die Zuständigkeit für Ihren Fall.

Was kostet die Online-Klage?

Es fallen streitwertabhängige Gerichtskosten an, bei EU261-Forderungen überschaubar. Gewinnen Sie, erstattet in der Regel die unterlegene Airline diese Kosten. Anwaltskosten entstehen nicht.

Weitere Informationen

Zuerst der Brief — in 30 Sekunden

Die meisten Airlines zahlen schon nach dem Forderungsschreiben. Festpreis. Sie behalten 100 % Ihrer Entschädigung.

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